Praktizierter Umweltschutz:
Erhalt von Bestandsgebäuden

Praktizierter Umweltschutz:
Erhalt von Bestandsgebäuden

In Zeiten der zunehmenden Knappheit von Ressourcen ist das Mittel der Wahl Bestandsgebäude zu erhalten und zu sanieren. Dies betrifft eben nicht nur Kulturgüter und Schlösser, sondern gerade auch „Alltagsgebäude“. Denn wir erleben gerade, dass die Gebäudesubstanz immer wertvoller wird, einerseits durch die enthaltenen Rohstoffe, andererseits durch die Energie, die zur Herstellung benötigt wurde. Mit einem Neubau würde dieser Kreislauf wieder von Neuem beginnen. Allerdings bei wesentlich höheren Kosten als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Gebäudes. Um auch den Kostenvorteil für sich zu nutzen, benötigen Sie aber auch das notwendige Knowhow in Planung und Umsetzung. In der nachfolgenden Galerie haben wir für Sie einige Beispiel aus unserer Praxis zusammengestellt.

Rufen Sie an unter 089/54215121, oder schreiben Sie eine Mail an burkhard.voss@kein-abriss.de

EFH aus der Zeit zu Beginn der 1950er Jahre in Trudering

Das Haus ist ein typischer Vertreter der Bauperiode der frühen Nachkriegszeit aus den frühen 1950er Jahren. Diese Häuser besitzen einen ganz eigenen Charme, verschwinden jedoch mehr und mehr, da sie der Spitzhacke zum Opfer fallen. Dieses Haus konnte komplett saniert erhalten werden, denn die Analyse ergab, dass ein weiteres Gebäude in zweiter Reihe auf dem Grundstück möglich war. Dies wiederum ergab eine überproportionale Wert und Preisoptimierung.

Drei-Familienhaus in Fürstenfeldbruck, einst herrschaftliches Gebäude aus dem Baujahr 1917

(Bilder zeigen Zustand vor Renovierung)

Durch zahlreiche Umbauten und „Renovierungen“ hat das Haus nicht nur seinen ursprünglichen Charakter eingebüßt, sondern wurde auch in seiner Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen. Eigentlich ein typischer Abrisskandidat, wie die Bilder deutlich beweisen. Trotz bereits erteilter Genehmigung für einen Neubau, entschieden sich die Eigentümer für den Erhalt. Die Sanierung und Renovierung läuft und umfasst die drei Wohnungen im Inneren, die technische Ausstattung im Inneren, Fassaden und Fenster, die technisch aufgewertet und in ursprünglichem Stil wieder erstellt werden, sowie der Zubau eines weiteren Balkons. So wird das Haus wieder in altem Glanz erstrahlen, aber mit einer modernen, energiesparenden Substanz. Und wesentlich günstiger, als ein Neubau.

Einfamilienhaus von 1950 in Untermeitingen

teilrenoviertes Schmuckstück trotzt dem Wandel

Einfach und schlicht in seiner Bauweise, aber ein typischer Vertreter der Bauweise unmittelbar nach dem Krieg. Und eines darf nicht vergessen werden, zu jener Zeit wurde dieses Haus durchaus als hochwertig erachtet, sowohl von der Substanz, als auch vom Platzangebot her. Dafür spricht auch der, für heutige Verhältnisse, überproportional große Garten. Auch dieses Haus ein typischer Abrisskandidat. Sachkenntnis und Erfahrung führten aber dazu, dass aus dem „alten Hut“ ein modernes, energetisch hochwertiges Gebäude mit modernen. lebenswerten Grundrissen entstand. Darüber hinaus entstanden auf dem Gesamtgrundstück noch zwei weitere Einfamilienhäuser, ohne dass ein Gefühl der Enge aufkommt.

„Tiny“ Haus aus den 1920er Jahren in München-Laim

Historie trifft Moderne

Auch wieder ein typischer Abrisskandidat, jedoch viel zu schade zum Abriss. Gefühl für das Wesentliche, Knowhow und praktische Erfahrung lassen ein Haus wieder in altem Glanz erstrahlen. Mit seinen 85 m² ist es zwar kein richtiges Tiny Haus mehr, aber entspricht schon, bedenkt man die heutigen Ansprüche an das Wohnen, weiser Selbstbeschränkung. Und zusätzlichen Charme gewinnt das Haus durch die Tatsache in einem freistehenden Einfamilienhaus zu leben, das der Wohnfläche einer Eigentumswohnung entspricht. Wer hier wohnt, will nie wieder tauschen. Und auch hier kommt ein nicht unerheblicher Kostenvorteil zum Tragen, auch mit modernster und energiesparender Ausstattung.

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut

Option für die Zukunft in Fürstenfeldbruck

Auch dieses, für die 1960er Jahre typische Zweifamilienhaus in Fürstenfeldbruck wäre normalerweise dem Untergang geweiht gewesen. Nachdem uns die Eigentümer kontaktiert hatten, folgten die ersten Gespräche und Analysen, bis uns die Eigentümer beauftragten. Wir erarbeiteten eine alternative Bebauung für das Grundstück, die einen Erhalt des Altbestandes ermöglichte. Zudem entwickelten wir eine Zwischennutzung für das Gebäude, die es erhält und eine spätere Renovierung und Sanierung durch die nächste Eigentümergeneration ermöglicht. Das Konzept erweis sich dann als maßgeschneidert für die Vorstellungen und die Situation der Eigentümer. Dieses Beispiel beweist, dass nicht alle Maßnahmen sofort und auf einmal durchgeführt werden müssen, um ein optimales Ergebnis zum Erhalt eines erhaltenswerten Hauses zu erzielen.

Einfamilienhaus in Weil aus den 1960er Jahren

ein hoffnungsloser Fall? (Foto vor Renovierung)

Auf den ersten Blick ist hier der Abriss mehr als begründet. Jedoch lohnt es sich durchaus, mehrmals hinzuschauen, wie in diesem Fall. Auch hier lag der Schlüssel wieder in der Analyse des Baurechts auf dem Grundstück. Unsere Fachkompetenz brachte uns auch hier wieder auf die richtige Spur: eine schlummernde Baureserve sorgte dafür, dass auf dem Grundstück eine rentable zusätzliche Bebauung möglich wird und die Sanierung und Renovierung des Altbestandes dann wieder ein Schatzkästchen entstehen lässt.

Dreifamilienhaus aus der Bauperiode Ende 1960er

Beginn der 1970er Jahre in Emmering

Auch hier wieder ein Beispiel, wie zusätzliches Baurecht, das wir erreichen konnten, dazu führt, dass ein Altbestand, der einen hohen Renovierungs- und Sanierungsaufwand erfordert, erhaltenswert ist. Die Substanz ist einfach viel zu wertvoll, um sie einfach eliminieren. Dies trifft insbesondere auf unsere heutigen Zeiten zu, die geprägt sind von hohen Kostenfaktoren, Lieferengpässen und schwindenden Ressourcen an Rohstoffen. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist auch ein höherer Renovierungsaufwand gerechtfertigt. Allerdings bedarf es hoher fachlicher Kompetenz um ein Konzept zu erarbeiten, das die Maßnahme auch wirklich Sinn macht, sowohl was die technische Umsetzung betrifft, als auch die Kontrolle des Kostenfaktors.

Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren fällt in den 1980er Jahren in Dornröschenschlaf …

… und erwacht jetzt zu neuem Leben in Gessertshausen

Ende der 1940er Jahre und zu Beginn der 1950er Jahre konnte man sich wieder etwas leisten. Auch wenn uns diese Anfänge heute sehr bescheiden anmuten, was sie auch waren. Bescheiden waren die Ansprüche. Viel Arbeit und Geld wurden in diese Häuser gesteckt. Sie waren nicht immer von bester Bauqualität, aber solide und sie bewährten sich. Anfang der 1980er Jahre wurde es modern alte Häuser zu renovieren, am besten in Eigenleistung. Nicht jede Beziehung hielt das aus. Und auch unser Häuschen erlitt das Schicksal in den Dornröschenschlaf zu fallen, bis man sich jetzt seiner erinnerte. Langer Leerstand und halbfertiger Baufortschritt, da schien das Schicksal besiegelt… Aber es kam anders! Wir prüften Bestandsgebäude und Grundstück ganz genau. Und herauskam, dass noch ein weiteres Einfamilienhaus, das sich nicht verstecken muss, auf dem Grundstück Platz hat, ohne dass sich die Bewohner eingeengt fühlten. Auch Grundstücke sind nicht beliebig vermehrbar und die weise Nachverdichtung spart Ressourcen. Gerade heutzutage ein schlagendes Argument.

Typisches Wohnhaus Anfang 1970er Jahre

Hofstelle Handzell

Auch hier stellte sich wieder die Frage: erhalten oder abreißen? Das Haus fällt architektonisch in eine Zeit des Umbruchs beim Bauen auf dem Lande. Die traditionelle Bauweise für Hofstellen war nicht mehr erwünscht. Man wollte moderner bauen, städtischer irgendwie. Das Haus dokumentiert damit eine Veränderung und wird somit zum Zeitdokument. Aus der Zeit gefallen inzwischen die Nebengebäude: Stall, Schuppen, Scheune. Der Renovierungs- und Sanierungsaufwand war nicht unerheblich. Durch eine geschickte Planung gelang es aber auf dem Grundstück das alte Wohnhaus zu erhalten und insgesamt zusätzlich 6 neue Einfamilienhäuser zu erstellen.

Alte Villa aus der Zeit Ende des 19. Jhdt. in Planegg

Viel zu Schade zum Abriss

Zu ihrer Zeit war die Villa ein doppelter Solitär, einmal als herrschaftliches Gebäude und einmal
Ihrer Lage wegen, ausschließlich von Feldern umgeben, am Ortsrand. Ein Gebäude, das Geschichte
erzählt und zum Abriss viel zu schade ist. Allerdings bestand kein Denkmalschutz und eine Baugenehmigung
zum Bau eines 3-Spänenrs war bereits erteilt. Trotzdem gelang es uns die Villa zu erhalten.

Anbau an DHH aus den 1960er Jahren

Besser anbauen als komplizierter Abriss

Hier war eine Totalsanierung notwendig. Der Bebauungsplan eröffnete für
eine Neubebauung die Möglichkeit eines größeren Baukörpers. Eine DHH abzureißen bringt immer Probleme mit sich. Daher erwies sich der
Erhalt der Altbausubstanz und ihre Sanierung, sowie eine Neubauerweiterung
mit einem REH als wesentlich sinnvoller. Auch hier wieder machte sich die
Kompetenz im Baurecht bezahlt.